Abrechnung

Gebühren und Abrechnung.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich naturgemäß am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Krankheit.

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Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht übernommen, wenn einmal von wenigen Ausnahmen bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen aus Kulanzgründen abgesehen wird. 

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. 

Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der Patient und der Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen ist deshalb gut beraten, sich die Tarife genau anzusehen und nicht nur das, was im Werbeprospekt steht. Der privatversicherte Heilpraktikerpatient sollte nicht ungeprüft die Aussagen der Werbeprospekte übernehmen, sondern insbesondere die weitergehenden Hinweise und das sogenannte Kleingedruckte in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genau nachlesen bzw. sich vom Fachmann, das können auch die Berufs- und Fachverbände sein, beraten lassen. 

Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern und alternativen Heilverfahren sollte er sich präzise und schriftlich entsprechende Informationen vor Vertragsabschluß bzw. auch vor Behandlungsaufnahme geben lassen. 

In sehr vielen Fällen muß mit Zuzahlungen in oft nicht geringem Umfange gerechnet werden.Leider ist zu häufig das Erwachen groß, wenn es an die Begleichung der Honorarabrechnungen geht. 

In den meisten Fällen liegt es aber nicht daran, daß Ihre Heilpraktikerin/ Ihr Heilpraktiker zu hohe Honorarforderungen hat oder eine gar falsche Leistung erbringt, sondern der jeweilige Tarif der jeweiligen Krankenversicherung sieht nur bestimmte Leistungserstattungen vor. 

Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte und muß.

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